Die 4. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk wurde am Freitag den 29. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Verordnung tritt heute den 01. November 2021 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2023.
Der Mindestlohn beträgt
Der Anspruch auf den Mindestlohn für die im Kalendermonat geleisteten Stunden wird abweichend zu MTV BAP/iGZ spätestens zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den der Mindestlohn zu zahlen ist.
Unsere Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeit-nehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)“ haben wir entsprechend aktualisiert.
→ Link auf Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen“