Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk

Zum 1. Oktober 2021 tritt die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.

Der Mindestlohn beträgt

  • ab dem 01. Oktober 2021 12,55 EUR
  • ab dem 01. Oktober 2022 12,85 EUR

Der Anspruch auf den Mindestlohn für die im Kalendermonat geleisteten Stunden wird abweichend zu MTV BAP/iGZ spätestens zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den der Mindestlohn zu zahlen ist.

Unsere Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)“ haben wir entsprechend aktualisiert.


Link auf Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen“

Link auf Verordnungstext