Tarifabschluss in der Fleischwirtschaft

In der vierten Verhandlung am 27. Mai 2021 haben der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag über einen deutschlandweiten Mindestlohn für die rund 160.000 Beschäftigten in Schlachthöfen und Unternehmen der Fleischverarbeitung abgeschlossen.

Die Arbeitgeberseite hat diesem Tarifabschluss am 1. Juni 2021 Uhr endgültig zugestimmt.

VdEW und NGG einigten sich auf einen stufenweise steigenden Branchenmindestlohn mit einer Laufzeit bis Ende November 2024. Vorbehaltlich der von beiden Seiten angestrebten Allgemeinverbindlichkeitserklärung seitens des BMAS werden in der Fleischbranche zukünftig folgende Mindestentgelte gelten:

10,80 € mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung, voraussichtlich ab dem 01.08.2021; 11,00 € ab 01.01.2022; 11,50 € ab 01.12.2022; 12,30 € ab 01.12.2023; Laufzeit bis 30.11.2024.

Darüber hinaus verständigten sich die Tarifpartner, die Thematik der Arbeitnehmerüberlassung durch einen gesonderten zweiten Tarifvertrag zu regeln, der nur für Verbandsmitglieder gelten soll. Der zukünftige Einsatz von Zeitarbeitnehmern wird durch die gesetzlichen Regelungen des GSA Fleisch stark reglementiert. In geringem Umfang können beispielsweise in Saisonzeiten maximal 8 % Zeitarbeitnehmer für Einsatzzeiträume von längstens vier Monaten beschäftigt werden.

Link auf Pressmitteilung des VdEW

Link auf Pressmitteilung der NGG