Die erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen wurde am 25. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab heute 01. Juni 2021 rechtsverbindlich mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021.
Der Branchenmindestlohn liegt bundesweit bei mindestens 12,90 €/Std. für einfache Servicedienstleistungen gemäß "Entgeltgruppe IV" bis zu 17,73 €/Std. bspw. in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin für Mitarbeiter mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft gemäß "Entgeltgruppe II".
Zwischen diesen beiden Entgeltgruppen II und IV gibt es folgerichtig die „Entgeltgruppe III“ für geschultes Personal, das bspw. zur Bordkartenkontrolle eingesetzt wird.
Die länderbezogenen Stundenentgelte differieren sehr stark bis hin zu eigenständigen Entgelten in München Stadtgebiet gegenüber dem restlichen Bundesland Bayern.
Die Übersichten und €-Werte sind unter dem folgenden Link abrufbar:
≡ Link auf Verkehrsflughafen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung
Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.
≡ Link auf Mindestlohntabelle