Vier Zeitarbeitsunternehmen erheben Verfassungsbeschwerden gegen das sektorale Verbot der ANÜ in der Fleischwirtschaft

Die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ informieren gleichlautend am 12. Mai 2021 auf ihrer jeweiligen Website, dass vier betroffene Zeitarbeitsunternehmen mit ihrem Prozessbevollmächtigen Prof. Dr. Gregor Thüsing Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht haben.

Das sind die beschwerdeführenden Unternehmen:

• TimePartner Personalmanagement GmbH,
• Simul Personalmanagement GmbH,
• DPK Deutsche Personalkonzepte GmbH und
• compact Food Services GmbH.

Auszugsweise Wiedergabe:

Prof. Dr. Gregor Thüsing, Lehrstuhlinhaber und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, kommt in seiner Begründung der Verfassungsbeschwerden zum Ergebnis, dass wesentliche Bestimmungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes insbesondere mit der Berufsfreiheit des Grundgesetzes unvereinbar seien. Das Verbot der Zeitarbeit für den Bereich der Schlachtung und Zerlegung sowie die vorgesehene Beschränkung für den Bereich der Fleischverarbeitung seien nicht verhältnismäßig.

Unterstützt werden die vier beschwerdeführenden Unternehmen von den beiden Branchenarbeitgeberverbänden, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). "Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht klare Leitplanken setzen wird und aufzeigt, dass die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele nicht auf dem Rücken der Zeitarbeitsbranche zu erreichen sind", geben sich die beiden Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (iGZ) und Florian Swyter (BAP) optimistisch zum Ausgang des Verfahrens. Hier wurden die Grenzen der Berufsausübungsfreiheit eindeutig überschritten, deshalb seien die Klagen mehr als berechtigt.

Link auf BAP-Website

Link auf iGZ-Website