Die 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk wurde am 30. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die 10. MalerArbbV ist somit seit dem 1. Mai 2021 auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtsverbindlich.
„Gelernte“ Arbeitnehmer (Gesellen) - Bundesweit einheitlich | |
ab 01.05.2021 | 13,80 €/Std. |
„Ungelernte“ Arbeitnehmer - Bundesweit einheitlich | |
ab 01.05.2021 | 11,40 €/Std. |
Im Bundesanzeiger vom 30.04.2021 wurden zudem die ab 01. Mai 2021 geltenden neuen Mindestentgelte für das Baugewerbe bekannt gegeben.
In der Arbeitnehmerüberlassung dürften die Mindestentgelte der „12. BauArbbV“ nur selten zur Anwendung kommen, da in der Regel gewerbliche Einsätze mit dem gesetzlichen Verbot für Überlassungen in das Bauhauptgewerbe gem. § 1b AÜG kollidieren.
Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.