Neue Mindestlöhne in der Gebäudereinigung

Die 8. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Verordnung tritt morgen 01. April 2021 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023.

Die Zuordnung der Tätigkeiten in die relevanten Lohngruppen 1 und 6 des TV Mindestlohn wird präzisiert, beispielsweise bzgl. Tätigkeiten in Autowaschanlagen und der Glasreinigung.

Außerdem müssen Gebäudereiniger-Gesellinnen und -Gesellen, die nach Inkrafttreten des Rahmentarifvertrags, gültig ab 1. November 2019 neu eingestellt werden, den Mindestlohn der Lohngruppe 6 erhalten.

Link auf 8. GebäudeArbbV

Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.

Link auf Mindestlohntabelle