*Leiharbeit* ist weder irregulär noch verdrängt es andere Beschäftigungen! Petition zur Abschaffung der Überlassungshöchstdauer

Die Bundesregierung hat am 25.02.2021 umfassend auf die so genannte Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Kontext „Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit“ geantwortet.

Bemerkenswert ist insbesondere folgendes Statement der Bundesregierung:

Leiharbeit ist regelmäßig sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und unterliegt den arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen wie andere Arbeitsverhältnisse auch. Leiharbeit ist insofern keine irreguläre Beschäftigung, die reguläre Beschäftigung verdrängt. Auch spricht der (zurückgehende) Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten dagegen, dass Leiharbeit in großem Umfang andere Beschäftigung verdrängt. So lag der Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) im Jahresdurchschnitt 2017 bei 2,8 Prozent (3,0 Prozent), im Jahresdurchschnitt 2018 bei 2,6 Prozent (2,8 Prozent) und im Jahresdurchschnitt 2019 bei 2,3 Prozent (2,5 Prozent). Im Juni 2020 betrug der Anteil 2,0 Prozent (2,1 Prozent). Der Jahresdurchschnitt für das Jahr 2020 ist noch nicht verfügbar. Zudem geht die BA davon aus, dass die Zahl der Übergänge von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Leiharbeit im Jahr 2018 deutlich gestiegen ist.

[Antwort auf die Frage Nr. 25, Seite 10 der Bundestags-Drucksache 19/27003.]

Link auf BT-Drucksache.

Darüber hinaus informiert der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzgl. der anstehenden Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes folgendes:

In seiner Sitzung am 03.03.2021 verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Höchstdauer in der Arbeitnehmerüberlassung dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen.

Zur Begründung der Petition wird unter anderem angeführt, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten eine berufliche Abwärtsspirale für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erzeuge. Die Neuregelung verfehle ihr Ziel und verstärke stattdessen den Druck auf die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. So müssten gute Kundeneinsätze nach 18 Monaten verlassen werden, obwohl die jeweilige Leiharbeitskraft gerne bleiben würde, schreiben die Petenten. Damit seien finanzielle Nachteile und der Druck, sich wieder bei einem neuen Kunden einarbeiten zu müssen, verbunden. Außerdem bewirke die Überlassungshöchstdauer eine deutliche Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen in der Zeitarbeit und führe zum Verlust von Ansprüchen aus dem Tarifvertrag. Kurze Überlassungszeiten verhinderten zudem Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, heißt es in der Eingabe.

[Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten; hib 275/2021]

Link auf Presse des Deutschen Bundestages.