SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am Mittwoch 27. Januar 2021 in Kraft

Am vergangenen Freitag 22. Januar 2021 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung und somit am Mittwoch 27. Januar 2021 in Kraft. Am Montag 15. März 2021 tritt Sie wieder außer Kraft.

Link zur Corona-ArbSchV

Die Arbeitgeber sind nunmehr aufgefordert, die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektions-schutzes zu überprüfen und zu aktualisieren.

Des Weiteren ist den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Link zum BMAS