Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge zum Arbeitsschutzkontrollgesetz ab

In unserer heutigen ersten TOP-INFO hatten wir auf das Inkrafttreten sowie die Eilanträge zum Arbeitsschutzkontrollgesetz hingewiesen.
Diese Eilanträge wurden laut Pressemitteilung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt. Die Begründung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Link auf Pressemitteilung des BVerfG