In unserer heutigen ersten TOP-INFO hatten wir auf das Inkrafttreten sowie die Eilanträge zum Arbeitsschutzkontrollgesetz hingewiesen.
Diese Eilanträge wurden laut Pressemitteilung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt. Die Begründung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
≡ Link auf Pressemitteilung des BVerfG