Arbeitsschutzkontrollgesetz tritt in Kraft. Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft.

Das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde heute im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.
Ab 01.01.2021 gelten demnach in 3 Phasen die Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
Link auf BGBl.

Unsere Beratungsvertragskunden hatten wir über die Änderungen am 21.12.2020 via Rundschreiben detailliert informiert
Link auf Rundschreiben 24-2020

Wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) gestern berichtete wurden am 23. Dezember mehrere Verfahren angestrebt, die das Inkrafttreten einiger Normen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes durch eine einstweilige Anordnung verhindern sollen. Hierzu hat der iGZ eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Link auf iGZ-Aktuelles