GroKo einigt sich auf Kompromiss zum Einsatz von Zeitarbeitnehmern in der Fleischverarbeitung | Tariföffnungsklausel

Seit heute Mittag berichten die Medien, dass die große Koalition sich nach wochenlangen Verhandlungen auf ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie verständigt hat.

Beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch dürften künftig nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens eingesetzt werden. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind demnach von der Regelung ausgenommen. Werkverträge sind demnach ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich.

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten. Es gebe allerdings eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung: Auf der Grundlage eines Tarifvertrages soll es erlaubt sein, Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung bspw. in der Wurstproduktion, aber nicht beim Schlachten und Zerlegen durch den temporären Einsatz von Zeitarbeitnehmern aufzufangen.

Allerdings müssen für die Zeitarbeitnehmer vom ersten Tag an die gleichen Arbeitsbedingungen und Löhne gelten wie für die Stammbelegschaft. Ihre Arbeitszeit muss elektronisch dokumentiert werden.

Die Einsatzdauer der Zeitarbeitnehmer soll auf vier Monate begrenzt werden. Vorangegangene Einsätze beim entleihenden Unternehmen werden mitgezählt, wenn sie weniger als sechs Monate zurückliegen.

Die externe Flexibilität auf Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung darf höchstens acht Prozent des Arbeitszeitvolumens der Stammbelegschaften in der Verarbeitung ausmachen.

Link auf Handelsblatt

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz begrüßt in seinem Statement die Einigung der Regierungsparteien zur Tariföffnungsklausel für die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft.

Link auf Website des iGZ

Das Gesetz soll noch vor Weihnachten in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten.