Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitnehmer*innen bis 31.12.2021 verlängert

Durch die Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (2. KugBeV), welche am 19.10.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31.12.2021 verlängert worden.

Die Möglichkeit auch Zeitarbeitnehmer*innen in 2021 Kug zu gewähren, wird nunmehr durch die heutige Veröffentlichung der Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung im Bundesgesetzblatt durchführbar.

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In unserem Rundschreiben 20/2020 hatten wir die Problematik der fehlenden Rechtsgrundlage von bestehenden Bescheiden mit Wirkung bis 2021 reflektiert und eine zielführende Handlungsempfehlung ausgesprochen.

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Des Weiteren sollten die individuellen Vereinbarungen zur Kurzarbeit mit den Zeitarbeitnehmern auf ihre Laufzeit geprüft werden.