Elf Experten zum geplanten Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft: „Der falsche Weg zum richtigen Ziel“

In der Fachpublikation „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“, Heft 17/2020, warnen elf Top-Experten in ihrem gemeinsamen Statement vor einer arbeitsrechtlichen Fehlregulierung in der Fleischwirtschaft, die an den eigentlichen Gesetzeszielen vorbeigeht. Ihr Ergebnis ist unmissverständlich. Der derzeitige Gesetzesentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sei weder mit dem Verfassungs- noch Europarecht zu vereinbaren.

Das sind die elf Autoren, in alphabetischer Reihenfolge:

Professor Dr. Burkhard Boemke, Professor Dr. Franz Josef Düwell, Professor Dr. Stefan Greiner, Professor Dr. Wolfgang Hamann, Professor Dr. Heinz-Jürgen Kalb, Dr. Martin Kock, Professorin Dr. Anja Mengel, Dr. Guido Motz, Professor Dr. Peter Schüren, Professor Dr. Gregor Thüsing, Professor Dr. Rolf Wank.

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Am Donnerstag, 10. September 2020, debattierte der Bundestag erstmals über das Vorhaben des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, dessen Kern es ist, Werkverträge und Leiharbeit in großen Fleischfabriken zu verbieten. Die Reden der Bundestagsabgeordneten und des Bundesarbeitsministers können auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages per Video-Clips angeschaut werden.

Link auf Website des Deutschen Bundestages

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates nimmt in den vorliegenden Gesamt-Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse für die Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt Stellung, auszugsweise Wiedergabe:

Weiterhin erscheint das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in der Fleischwirtschaft als problematisch. Die Leiharbeit hat sich gerade auch bei kleinen und mittelständigen Unternehmen für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Fleischwirtschaft als essenziell erwiesen, insbesondere zur Abfederung saisonaler Produktionsspitzen. Sofern Unternehmen entsprechende Engpässe nicht durch Leiharbeitnehmer ausgleichen können, wären negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung nicht auszuschließen.

Link auf TOP 32 der bevorstehenden Bundesratssitzung