Aktualisiertes Merkblatt der BA mit Stand 09/2020 für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 09/2020 veröffentlicht.

Die Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).

Ab der Seite 3, rechte Textspalte unter Punkt C. Lohnuntergrenze und Branchenmindestlöhne, sind die aktuellen und zukünftigen Mindeststundenentgelte auf Grundlage der Vierten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung bis 31.12.2022 eingearbeitet.

Es erfolgten keine weiteren redaktionellen bzw. inhaltlichen Änderungen.

BV-Kunden können sich das neue BA-Merkblatt im Kundenbereich > Fachliteratur > Recht downloaden,

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