Ab 01. Juli neue Entgeltgruppendefinitionen und erstmals EG 2a und 2b

Zum 01. Juli 2020 treten die Änderungen in den Entgeltgruppen EG 2 bis EG 4 in Kraft. Die Definitionen der EG 3 und EG 4 wurden dabei neu gefasst. Die bisherige EG 2 ist in die EG 2a und EG 2b aufgesplittet worden. Mitarbeiter, die nun in der neuen EG 2b eingestuft werden, profitieren somit von einer Lohnerhöhung auf 11,38 EUR West und 10,74 EUR Ost.

Im Rundschreiben 09 / 2020 haben wir die Änderungen in den BAP / iGZ Tarifverträgen bereits ausführlich erörtert.

Link auf RS 09 / 2020