Ab 01. April neuer Mindestlohn im Baugewerbe

Im Bundesanzeiger vom 30.03.2020 wurden die ab 01. April 2020 geltenden neuen Mindestlöhne für das Baugewerbe bekannt gegeben.

In der Arbeitnehmerüberlassung dürfte dieser Mindestlohn nur selten zur Anwendung kommen, da in der Regel gewerbliche Einsätze im Baugewerbe mit dem Verbot der Überlassungen in das Baugewerbe gem. § 1b AÜG nicht zu vereinbaren sind.

Unsere aktualisierte Tabelle der Branchenmindestlöhne haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt:

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