VBG: Erleichterungen für die Zahlung der Beiträge

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) weist aktuell auf die Erleichterungen für die Zahlung der Beiträge hin. Die Unternehmen erhalten die Beitragsbescheide für das Kalenderjahr 2019 im April 2020 mit der Fälligkeit 15.05.2020.

Sofern Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen ihre Beiträge nicht in einer Summe zur Fälligkeit begleichen können, haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen. Hilfreich für eine zügige und unbürokratische Entscheidung sind laut der VBG folgende Angaben bzw. Unterlagen:

  1. Kurze Beschreibung, inwieweit das Unternehmen durch die Pandemie-Lage betroffen ist.
  2. Bestätigung, dass aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten der fällige Beitrag nicht in einer Summe gezahlt werden kann.
  3. Nach Möglichkeit soll zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine Abschlagszahlung auf den Beitrag geleistet werden.
  4. Das Unternehmen soll einen Ratenplan beifügen, der die Schlussrate spätestens am 15.12.2020 vorsieht.

Ausführliche Informationen können der Website der VBG unter dem Stichwort *Beitragsbescheid* entnommen werden, ≡ Link