Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) weist aktuell auf die Erleichterungen für die Zahlung der Beiträge hin. Die Unternehmen erhalten die Beitragsbescheide für das Kalenderjahr 2019 im April 2020 mit der Fälligkeit 15.05.2020.
Sofern Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen ihre Beiträge nicht in einer Summe zur Fälligkeit begleichen können, haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen. Hilfreich für eine zügige und unbürokratische Entscheidung sind laut der VBG folgende Angaben bzw. Unterlagen:
Ausführliche Informationen können der Website der VBG unter dem Stichwort *Beitragsbescheid* entnommen werden, ≡ Link