Kurzarbeitergeld: Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten

Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es eine umfassende Verlautbarung des Bundesministers Hubertus Heil zum erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld, auszugsweise Wiedergabe:

Wir erleichtern jetzt den Zugang zu Kurzarbeitergeld, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.

Das heißt konkret, dass nur noch 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen (statt bisher 1/3) und den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet werden. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind für alle Unternehmen der Ansprechpartner. Mein Ziel ist es, das die Unternehmen in diesen Zeiten ihre Leute an Bord halten. Dafür haben wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen.

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Sobald die Inhalte der zukünftigen Rechts-Verordnung gemäß § 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bekannt sind, werden wir unsere BV-Kunden über deren Inhalte sowie die zu treffenden Vereinbarungen mit den Zeitarbeitnehmern per Rundschreiben informieren.