Durch den Ablauf der Erklärungsfrist am 12. Februar 2020 ist das Verhandlungsergebnis zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit – BAP und iGZ mit der gewerkschaftsseitigen DGB-Tarifgemeinschaft – nunmehr gültig.
BAP- und iGZ-Anwender können mit dem berühmten „spitzen Bleistift“ nunmehr die neuen Stundenverrechnungssätze kalkulieren und sich vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung, auf teilweise schwierige Preisverhandlungen mit den Kundenunternehmen vorbereiten.
Da laut Mitteilung des BAP vom gestrigen Tage derzeit „…die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses in den Tarifvertragstext mit den Gewerkschaften final abgestimmt...“ wird, muss bei einigen Punkten wie z. B. der neuen Definition der Entgeltgruppen (EG) 2a und 2b sowie EG 3 und 4 allerdings noch der genaue Wortlaut abgewartet werden.
Sobald uns die neuen Tariftexte vorliegen, werden wir diese analysieren und im Anschluss unseren Kunden via Rundschreiben mit Praxisbeispielen und Handlungsempfehlungen präsentieren.
Die bisherigen Informationen zum Tarifabschluss stehen unseren Kunden, aufbereitet in einem Handout, im Downloadbereich unserer Homepage zur Verfügung.