Am 20. Januar 2020 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung für den Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2019.
Zum 30. Juni 2019 lag die Zahl der beschäftigten Leiharbeitnehmer bei 896.057. Das sind gerundet 127.000 bzw. 12,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum (Juni 2018 – 1.023.290). Dieser Rückgang geht übrigens zu drei Fünfteln auf Produktionsberufe zurück.
Die Gesamtzahl von ca. 896.000 inkludiert zudem all diejenigen Arbeitnehmer, die von so genannten „Mischbetrieben“, wie bspw. IT- / Ingenieur- oder Gebäudereinigungsdienstleister, deren unternehmerischen Aktivitäten jeweils in gänzlich anderen Branchen verankert sind, tatsächlich jedoch als Leiharbeitnehmer in Projekteinsätzen beschäftigt werden.
In der Zeitarbeitsbranche („Verleihbetriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung“) waren im Juni 2019 dagegen lediglich ca. 699.000 Leiharbeitnehmer tätig. Im Vorjahreszeitraum Juni 2018 waren es immerhin 805.613.
Auszugsweise Wiedergabe aus dem BA-Bericht zum Aspekt Zeitarbeit als *Frühindikator*:
Der im Jahr 2018 eingetretene Beschäftigungsrückgang in der Zeitarbeit dürfte zunächst auch mit den gesetzlichen Regulierungen der Zeitarbeit zusammenhängen, die ab dem Jahreswechsel 2017/2018 Auswirkungen auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern hatten (vgl. Abschnitt 1.1). Die im zweiten Halbjahr 2018 einsetzende Abschwächung der konjunkturellen Dynamik dürfte diesen Abbau dann aber verstärkt und abgelöst haben. Auch im ersten Halbjahr 2019 setzte sich der Beschäftigungsabbau fort. Für 2020 wird zwar insgesamt ein Beschäftigungswachstum erwartet, dieses verliert im Vergleich zu den vergangenen Jahren jedoch an Schwung. Für das Produzierende Gewerbe, das einen nicht unerheblichen Teil der Zeitarbeitnehmer einsetzt, wird hingegen ein Rückgang prognostiziert. Darüber hinaus führt der Fachkräftemangel dazu, dass Leiharbeitnehmer vermehrt vom Entleihbetrieb übernommen wurden oder eine Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit gefunden haben (vgl. auch Abschnitt 4.4, insbesondere Abb. 13).
Zum Aspekt *Staatsangehörigkeit*:
Mehr als jeder dritte Leiharbeitnehmer (35 Prozent) hat einen ausländischen Pass. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren gestiegen und fast dreimal so hoch wie bei den Beschäftigten insgesamt. Dort liegt der Ausländeranteil bei zwölf Prozent. Im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2019 waren knapp zwei Prozent aller beschäftigten Deutschen als Leiharbeitnehmer tätig. Dieser Anteil ist seit Jahren nahezu konstant, lediglich seit Mitte 2018 gibt es einen leichten Rückgang. Dagegen hat sich der Anteil der ausländischen Leiharbeitnehmer an allen beschäftigten Ausländern seit 2013 um mehr als zwei Prozentpunkte auf aktuell sieben Prozent erhöht. Zeitarbeit bietet offenbar für Ausländer eine gute Einstiegsmöglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt.
Dies gilt auch für geflüchtete Menschen. Im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2019 waren 51.000 Personen aus den Hauptasylzugangsländern als Zeitarbeiter beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat sich ihre Zahl deutlich erhöht (+17.000; +51 Prozent). Der Anteil der Zeitarbeiter aus diesen Ländern an allen ausländischen Zeitarbeitern ist damit im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte auf 15 Prozent gestiegen.
Geflüchtete Menschen haben vielfach keine bzw. keine anerkannte Berufsausbildung. Auch deshalb gelingt der Einstieg in den Arbeitsmarkt in hohem Maße nur auf Helfer-Niveau. 85 Prozent der Leiharbeitnehmer aus den Hauptasylzugangsländern waren im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2019 als Helfer beschäftigt (zum Vergleich: alle ausländischen Leiharbeitnehmer 71 Prozent, alle Leiharbeitnehmer 54 Prozent).
Weitere interessante Daten und Fakten erhalten unsere Beratungsvertrags-Kunden in den nächsten Tagen, wie immer, in einem ausführlichen Rundschreiben.
→ Link auf BA-Broschüre „Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit“ im Kundenbereich unserer Website.