Seit heute, dem 19. Dezember 2019, gelten für Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis neue Muster, die die Bisherigen zukünftig ersetzen werden.
In einer Übergangsphase bis einschließlich 30. April 2020 dürfen Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis auch nach dem Muster ausgestellt werden, die in dem bis einschließlich 19. Dezember 2019 geltenden Recht vorgesehen waren.
Neben Änderungen im Layout besteht die wesentlichste Änderung darin, dass sich zukünftig Vermerke zur Erwerbstätigkeit auf der Rückseite statt auf der Vorderseite finden.
In diesem Zusammenhang werden wir Anfang 2020 eine neue Checkliste zur Ausländerbeschäftigung veröffentlichen.
→ Link auf BGBl. Teil I Nr. 49 vom 18.12.2019