Neuer Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk ab 01. Januar 2020

Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke wurde am 11. Dezember 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Link auf Bekanntmachung

Als Mindestentgelt gilt ein Stundenlohn an Arbeitsorten im Gebiet der Bundesrepublik von

11,90 Euro ab 1. Januar 2020
 
12,40 Euro ab 1. Januar 2021
 
12,90 Euro ab 1. Januar 2022
 
13,40 Euro ab 1. Januar 2023
 
13,95 Euro ab 1. Januar 2024

Im Kundenbereich unserer Website haben wir die aktualisierte Mindestlohn-Tabelle eingestellt,

Link auf Tabelle der Branchenmindestlöhne nach dem AEntG