BAP und iGZ Tariferhöhung zum 01.10.2019

Zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Tarifentgelte der Zeitarbeitstarifverträge von BAP und iGZ in den Entgeltgruppen 1 und 2.

In der Entgeltgruppe 1 (West) erhöht sich das Tarifentgelt von 9,79 EUR auf neu 9,96 EUR, in der Entgeltgruppe 2 (West) von 10,45 EUR auf neu 10,62 EUR.

In der Entgeltgruppe 1 (Ost) erhöht sich das Tarifentgelt von 9,49 EUR auf neu 9,66 EUR, in der Entgeltgruppe 2 (Ost) von 9,73 EUR auf neu 9,90 EUR.

Einhergehend mit den Tarifentgelten ändern sich demnach auch die Berechnungsgrundlagen der Branchenzuschläge für die oben genannten zwei Entgeltgruppen.

Außerdem erhöhen sich dementsprechend die Mindeststundenentgelte für Zeitarbeitnehmer auf Grundlage der 3. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.

Die Entgeltgruppen 3 bis 9 bleiben sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern zunächst unverändert. Allerdings möchten wir auf die aktuellen Tarifverhandlungen verweisen, deren Ergebnis derzeit offen ist.