Abweichende Überlassungshöchstdauer in 109 Tarifverträgen

Im April 2019 gab es bundesweit 109 Tarifverträge, in denen die Überlassungshöchstdauer von Zeitarbeitnehmern auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die so genannte Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu der „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ hervor, siehe BundestagsDrucksache 19/9779, auszugsweise Wiedergabe:

Im Tarifregister des Bundes sind mit Stand vom April 2019 109 Tarifverträge registriert, in denen die Höchstüberlassungsdauer auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde. Die tangierten Branchen und die Korridore zu den jeweiligen Überlassungshöchstdauern können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

19 05 10 BT Drs. abweichende ÜHD Tabelle

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