Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden führt derzeit eine Befragung durch, mit welchem bürokratischem Aufwand die Personaldienstleister durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) belastet werden.
Es geht hierbei um den Aufwand für diese konkreten Bereiche:
- Unterrichtung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vor jedem Einsatz und die dazugehörige Dokumentation
- Konkretisierung der Namen der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Vertrag vor Beginn der Überlassung
- Arbeitsmaßnahmen/Veränderungen in der Einsatzplanung im Rahmen der Überlassungshöchstdauer
- Erstellen einer Vergleichsberechnung im Zusammenhang mit Equal-Pay
Aus unserer Sicht ist besonders interessant, dass mit diesem Fragebogen auch Verbesserungsvorschläge eingebracht werden können, vgl. Frage 5-01:
Haben Sie Verbesserungsvorschläge oder Anregungen, wie die gesetzliche Vorgabe vereinfacht oder unbürokratischer umgesetzt werden kann?
Der Fragebogen ist nicht auf der Website des Statistischen Bundesamts veröffentlicht.
Die Verbände BAP und iGZ haben diesbezüglich bereits ihre Mitgliedsunternehmen unterrichtet.
Den Fragebogen können unsere BV-Kunden im Kundenbereich unserer Website herunterladen, → Link.
Der ausgefüllte Erhebungsbogen kann bis 06. Mai 2019 an die darin genannte Kontaktadresse bzw. Kontaktperson übermittelt werden.
Es wäre hilfreich, wenn möglichst viele Zeitarbeitsunternehmen proaktiv an dieser Befragung teilnehmen.
Denn die Ergebnisse dieser Befragung werden sicherlich in der Evaluierung zur AÜG-Reform im nächsten Jahr einfließen, siehe § 20 AÜG:
Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.