Mindestlohn für pädagogisches Personal steigt

Die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen (VO) wurde am 29. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Mindestlöhne gelten ab heute 01. April 2019 und steigen ab 01. Januar 2020 jährlich um drei weitere Stufen. Die VO tritt zum 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Zu beachten ist die neue Trennung nach „Gruppe 1“ und der „formalen Qualifikationen (Abschlüsse)“ der „Gruppe 2“.

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