BVerfG kippt Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot des Teilzeitbefristungsgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute eine wichtige Entscheidung zum Befristungsrecht veröffentlicht.

Die Kernaussagen:

  • Das Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist verfassungsgemäß.
  • Es kann – entgegen der Auffassung des BAG – nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine weitere sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien zulässig ist, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt.

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