Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute eine wichtige Entscheidung zum Befristungsrecht veröffentlicht.
Die Kernaussagen:
- Das Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist verfassungsgemäß.
- Es kann – entgegen der Auffassung des BAG – nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine weitere sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien zulässig ist, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt.
→ Link auf die Pressemitteilung
→ Link auf den vollständigen Beschluss