BVerfG kippt Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot des Teilzeitbefristungsgesetzes
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute eine wichtige Entscheidung zum Befristungsrecht veröffentlicht.
Die Kernaussagen:
Das Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist verfassungsgemäß.
Es kann – entgegen der Auffassung des BAG – nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine weitere sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien zulässig ist, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt.