Ab 01. März 2018 neue Mindestlöhne im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk und in der Gebäudereinigung

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 wurden die ab 01. März 2018 geltenden neuen Mindestlöhne für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung bekannt gegeben.

Die jeweiligen Rechtsverordnungen (Rechts-VO) stehen unseren Kunden im geschützten Downloadbereich unserer Website zur Verfügung.

In der 9. Rechts-VO für das Dachdeckerhandwerk findet sich nunmehr die Besonderheit, dass dort zwischen „ungelernte“ und „gelernte“ Arbeitnehmer unterschieden wird.

Im Kundenbereich unserer Website haben wir die aktualisierte Mindestlohn-Tabelle eingestellt: → Link