Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 wurden die ab 01. März 2018 geltenden neuen Mindestlöhne für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung bekannt gegeben.
Die jeweiligen Rechtsverordnungen (Rechts-VO) stehen unseren Kunden im geschützten Downloadbereich unserer Website zur Verfügung.
In der 9. Rechts-VO für das Dachdeckerhandwerk findet sich nunmehr die Besonderheit, dass dort zwischen „ungelernte“ und „gelernte“ Arbeitnehmer unterschieden wird.
Im Kundenbereich unserer Website haben wir die aktualisierte Mindestlohn-Tabelle eingestellt: → Link