Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (GeldWertArbbV2) ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten,
→ Link auf die Verordnung.
Diese ist für Personaldienstleister auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (§ 8 Abs. 3 AEntG) rechtsverbindlich.
Darüber hinaus ist der Branchenmindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft am 30. September 2017 ausgelaufen.
Im Kundenbereich unserer Website haben wir die aktualisierte Mindestlohn-Tabelle eingestellt, → Link.