Neuer Branchenmindestlohn bei Geld- und Wertdiensten ab Oktober 2017

Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (GeldWertArbbV2) ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten,
→ Link auf die Verordnung.

Diese ist für Personaldienstleister auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (§ 8 Abs. 3 AEntG) rechtsverbindlich.

Darüber hinaus ist der Branchenmindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft am 30. September 2017 ausgelaufen.

Im Kundenbereich unserer Website haben wir die aktualisierte Mindestlohn-Tabelle eingestellt, → Link.