BAP und iGZ melden Verlängerung weiterer TV BZ rückwirkend zum 01.04.

Soeben teilen die o.g. Arbeitgeberverbände mit, dass in Hinblick auf die seit dem 01.04.2017 geltenden Anforderungen des § 8 Abs. 4 AÜG weitere TV BZ angepasst worden sind, um auch nach 9 Monaten auf Basis der TV BZ vergüten zu können:

  • TV BZ HK (IG Metall),
  • TV BZ TB (IG Metall),
  • TV BZ Kunststoff (IG BCE),
  • TV BZ Kautschuk (IG BCE),
  • TV BZ PE (IG BCE)
  • TV BZ KS (IG BCE)
  • TV BZ PPK (ver.di)
  • TV BZ Druck (ver.di)

Die TV BZ ME und TV BZ Chemie liegen bereits seit Mai bzw. Juni in einer aktualisierten Version vor.

Lediglich für den TV BZ Eisenbahn gibt es derzeit keine Lösung. Hier bemüht man sich weiterhin um eine Anpassung und hat dazu den Tarifvertrag in seiner bisherigen Fassung zunächst bis zum Jahresende verlängert.

Bei der Frage der sog. Nulldeckelung gibt es bei den TV BZ mit der IG BCE eine Lösung. Der minimale Branchenzuschlag soll rückwirkend ab dem 01.04.2017 1,5 % betragen.

Die Übergangsregelung für die 6. Stufe sieht für die TV BZ mit der IG Metall vor, dass diese erstmals ab dem 01.01.2018 zu vergüten ist. Für die TV BZ mit IG BCE und ver.di ist das der 01.07.

Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis 31.12.2020.

Über die Details werden wir unsere Beratungsvertragskunden zeitnah informieren.