22.02.2012 bap, igz │ Die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), haben heute einen Vertrag über die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) geschlossen. BAP und iGZ beschließen damit, Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert sind, zukünftig gemeinsam zu führen.
Die VGZ ist paritätisch besetzt mit jeweils mindestens zwei Vertretern der jeweiligen Tarif- bzw. Verhandlungskommissionen der beiden Verbände. Sie werden von den zuständigen Gremien der Arbeitgeberverbände jeweils persönlich benannt und entsendet. Die Mitglieder der VGZ bestimmen für eine Tarifrunde den Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft sowie den stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitz in der VGZ wechselt für jede Tarifrunde zwischen den Arbeitgeberverbänden.
Auf Grundlage des Vertrages hat die VGZ heute für die aktuellen Tarifverhandlungen zur Vereinbarung von tariflichen Modellen zur Lösung der Frage nach einer Lohngerechtigkeit zwischen Stamm- und Zeitarbeitnehmern einstimmig den BAP-Vizepräsidenten Thomas Bäumer (Verhandlungsführer BAP) zum Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft und den stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Holger Piening (Verhandlungsführer iGZ) zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft bestimmt.
Der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte am Donnerstag vor der Bundespressekonferenz in Berlin folgendes: „Wir können uns vorstellen, dass wir unter Berücksichtigung entsprechender Einarbeitungszeiten eine stufenweise tarifvertragliche Anpassung an das Equal Pay erreichen können."
Weiterlesen: Equal Pay - Arbeitgeberpräsident Hundt signalisiert Kompromissbereitschaft
Das Sozialgericht Duisburg hat am 18.01.2012 (Az. S 21 R 1564/11 ER) im einstweiligen Rechtsschutz einen Beschluss gefasst, nach dem der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung zu Lasten eines Personaldienstleisters wegen der vermeintlichen Unwirksamkeit des CGZP-Tarifwerkes in der Vergangenheit aufschiebende Wirkung hat. Bemerkenswert an der Entscheidung ist, dass sich das Sozialgericht umfassend zum Vertrauensschutz äußert. Das Gericht hält es für überwiegend wahrscheinlich, dass aufgrund des Vertrauensschutzes eine rückwirkende Inanspruchnahme des Personaldienstleisters für Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtens ist. Gegen diesen Beschluss kann die Deutsche Rentenversicherung Beschwerde vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Im BMW-Werk Leipzig dürfen auch weiterhin Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden.
Das entschied das Arbeitsgericht am heutigen Mittwoch für 33 von insgesamt 1.100 Zeitarbeitern.
Damit wird die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung durch das Leipziger Gericht ersetzt. Bis zum Juli verhandeln allerdings noch mehrere Kammern des Arbeitsgerichtes in zahlreichen Verfahren über die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern in der Leipziger Fabrik des Münchner Autobauers. Das Unternehmen hatte seine Klagen gegen die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats auf Beschäftigtengruppen aufgeteilt. Deshalb waren insgesamt neun parallele Verfahren eröffnet worden
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das amtliche Merkblatt für Leiharbeitnehmer anlässlich des Inkrafttretens der Rechtsverordnung zur Lohnuntergrenze redaktionell überarbeitet.
Neu ist u. a. auch der englischsprachige Hinweis auf die arbeitgeberseitige Verpflichtung, das Merkblatt und den Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auf Verlangen in der Muttersprache auszuhändigen (§ 11 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AÜG):
Weiterlesen: Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer - Stand Januar 2012