Verhandlungsergebnis zu den TV BZ mit IGBCE und Inflationsausgleichsprämie

Wie die Verbände BAP und iGZ berichten, haben die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und die Gewerkschaft IGBCE ein Verhandlungsergebnis erzielt, welches nahezu identisch ist mit dem Verhandlungsergebnis zwischen VGZ und IG Metall zu TV BZ ME.

Link auf TOP-INFO vom 16.06.2023

Link auf Pressemitteilung der iGZ vom 05.07.2023

Beide Seiten haben eine Erklärungsfrist bis zum 06.07.2023 vereinbart. Schweigen gilt als Zustimmung. Sollte eine Zustimmung erfolgen, ergeben sich folgende Änderungen bei den TV BZ Chemie, Kautschuk, Kunststoff, PE und KS:

  • Die erste Stufe sämtlicher TV BZ mit der IGBCE gilt ab September 2023 bereits ab Einsatzbeginn und nicht erst nach 6 Wochen.
  • Zusätzlich gibt es eine Einigung über eine Inflationsausgleichsprämie. Verteilt auf die Monate Januar bis November 2024 erhalten die Beschäftigten in der Zeitarbeit, die in einem branchenzuschlagspflichtigen Betrieb im Kontext TV BZ mit IGBCE eingesetzt werden, bis zu 2.300 € Inflationsausgleich. Zunächst werden 300 Euro im Januar gezahlt und für die verbleibenden 10 Monate jeweils 200 Euro.
  • Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten eine anteilige Auszahlung.
  • Erforderlich ist eine mindestens 5-monatige Betriebszugehörigkeit beim Personaldienstleister.
  • Der Anspruch auf Inflationsausgleich entsteht erst ab einem Monat Einsatz.
  • Es erfolgt eine Deckelung auf den tatsächlich gezahlten Inflationsausgleich im Kundenbetrieb im Zeitraum Dezember 2022 bis Dezember 2024.
  • Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien sind anrechenbar.