Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche ab 1. Februar 2024

Die Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV) wurde im Bundegesetzblatt veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2026.
Die Mindestlöhne sind weiterhin in drei Kategorien aufgeteilt:


Pflegehilfskräfte

 01.02.2024       [unverändert] 14,15 €
 01.05.2024  15,50 €
 01.07.2025  16,10 €


Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit

 01.02.2024       [unverändert] 15,25 €
 01.05.2024  16,50 €
 01.07.2025  17,35 €


Pflegefachkräfte

 01.02.2024       [unverändert] 18,25 €
 01.05.2024  19,50 €
 01.07.2025  20,50 €


Der Mehrurlaub bei einer 5-Tagewoche beträgt weiterhin 9 Tage und gilt auch für die gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)“ haben wir entsprechend aktualisiert.

Link auf Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen“

Link auf Sechste Verordnung für die Pflegebranche