Die 11. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk wurde am 28. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Die Mindestlöhne betragen
a) für ungelernte Arbeitnehmer/Mindestlohn 1
ab d...
Erstellt: 29.12.2021