Die 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche wurde am 26. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2024.
Die Mindestlöhne sind weiterhin in drei Kategorien aufgeteilt:
Pflegehilfskräfte
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Erstellt: 27.04.2022