Neue Mindestlöhne in der Gebäudereinigung

Die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung wurde am Donnerstag den 22. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Verordnung tritt am Samstag den 01. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Demnach betragen die Mindestlöhne bundeseinheitlich

Lohngruppen  ab 1. Oktober 2022   ab 1. Januar 2024
 1  13,00 Euro  13,50 Euro
6  16,20 Euro  16,70 Euro
     

Link auf 9. GebäudeArbbV

Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.

Link auf Mindestlohntabelle