Bundesrat stimmt höheren Gebühren für AÜG-Erlaubnisse zu

Der Bundesrat hat am 06. November 2015 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV) zugestimmt.

Die Gebühren werden damit erstmals nach zwölf Jahren angepasst:

  • Zukünftig 1.000.- € (derzeit 750.- €) für die Erteilung / Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Zukünftig 2.500.- € (derzeit 2.000.- €) für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Diese Gebühren-Anhebung in der AÜKostV wird am 01. des Folgemonats nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) in Kraft treten.

Es bleibt abzuwarten, ob die Verkündung im BGBl. bereits im laufenden Kalendermonat November 2015 (Inkrafttreten zum 01. Dezember 2015) oder im Dezember 2015 – Inkrafttreten dann zum 01. Januar 2016 erfolgt.

→ Link auf Dokumentation des Bundesrates

Nach erfolgter Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden wir zeitnah darüber berichten.