Ein neuer Fachaufsatz stellt die Rechtmäßigkeit der jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Anhebungen der Lohnuntergrenze auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) infrage. Aus Sicht des Verfassers und Arbeitsrechtlers Christian Picker von der Universität Tübingen habe sich die Mindestlohnkommision in ihren Beratungen an Kriterien orientiert, die nicht dem Mindestlohngesetz entsprechen. In seinem Fachaufsatz kommt er daher zu dem Schluß, dass der Kommissionsbeschluss und damit auch die Mindestlohnverordnung der Regierung ungültig seien.
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