1. Aus- und WeiterbildungsdienstleistungenDie Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen wurde am 22. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.01.2016 in Kraft.
ab 01.01.2016
13,50 EUR Ost14,00 EUR West einschl. Berlin
...
Erstellt: 23.12.2015