Seit 01.05.2018 gilt der neue Mindestlohntarifvertrag im Gerüstbauer-Handwerk. Durch die 4. Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk, veröffentlicht am 29.06.2018 im Bundesanzeiger, ist dieser Mindestlohn auch für Zeitarbeitnehmer zu zahlen, die in diese Branche ...
Erstellt: 05.07.2018