Heutige Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Zeitarbeit

In der heutigen Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Regierungskoalition und Opposition ihre jeweiligen Positionen dargestellt. Union und SPD betonten, zukünftig würden die ZeitarbeitnehmerInnen besser geschützt und die Zeitarbeit wieder auf ihre „Kernfunktionen“ zurückgeführt.  Grüne und Linke warfen ihnen hingegen „Etikettenschwindel“ vor.

Bundesarbeitsministerin Nahles nannte als wichtigste Neuregelungen „Equal Pay“ nach neun Monaten, d. h. ZeitarbeitnehmerInnen bekommen dann den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte, und die Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate. Die im Gesetz vorgesehene Tariföffnung, die dabei zahlreiche Ausnahmen zulässt, begründete die Arbeitsministerin mit der Stärkung der Sozialpartner, die das „Herz der sozialen Marktwirtschaft“ seien.

Die Forderungen der Zeitarbeit formulierten der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der Sprecher für Zeitarbeit der CSU, Stephan Stracke. Stegemann verlangte, die Verbände der Zeitarbeitsbranche in diese Öffnungsklauseln einzubeziehen. Stracke betonte die Notwendigkeit, „Equal Pay“ klar zu definieren.

Die Opposition Die Linke beantragt (Antrag 18/9664), gegen die Etablierung von Leiharbeit und Werksverträgen vorzugehen. Die Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf (18/7370) vorgelegt und fordern Equal Pay vom ersten Tag und zzgl. „einen Flexibilitätsbonus“.

Nach dieser intensiven Debatte kann erwartet werden, dass in den zuständigen Ausschüssen und Gremien u. a. die berechtigten Forderungen der Zeitarbeitsbranche weiter diskutiert werden. Die Anhörung im Bundestags-Ausschuss ist für den 17. Oktober 2017 terminiert.

Link auf Pressemeldung des Bundestages