Reform der Arbeitnehmerüberlassung: Gesetzgebungsverfahren / Beratung im Deutschen Bundestag

Am Donnerstag, 22. September 2016, steht die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an, siehe Tagesordnungspunkt 4 → Link.

Im Vorfeld hat die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt.

Darin wollen die Grünen unter anderem wissen, wie die Regierung das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal Pay) definiert. Darüber hinaus fragen sie danach, warum die geplante Höchstüberlassungsdauer an die Verweildauer der Zeitarbeitnehmer in den Kundenunternehmen gebunden ist und demzufolge arbeitnehmerbezogen definiert wird.

→ Link auf BT-Drs. 18/9559.