Neuer Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken

Im Bundesanzeiger wurde gestern die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für die Elektrohandwerke ohne Rückwirkung veröffentlicht.

Die Mindestentgelte betragen ab 01. August 2016:

ab 01.08.2016 9,85 EUR Ost einschl. Berlin
10,35 EUR West
ab 01.01.2017 10,40 EUR Ost einschl. Berlin
10,65 EUR West
ab 01.01.2018 10,95 EUR bundesweit einheitlich  
ab 01.01.2019 11,40 EUR bundesweit einheitlich  

Weitere Einzelheiten lassen sich aus dem Tarifvertrag entnehmen, der unseren Kunden im geschützten Downloadbereich auf unserer Website „Tarifverträge – Mindestlohntarifverträge“ zur Verfügung steht.