BSG-Urteil zu den CGZP-Beitragsnachforderungen

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 16. Dezember 2015 erstmals zu der komplexen Materie „CGZP-Beitragsnachforderungen“ entschieden, siehe unsere TOP-INFO vom 16.12.2015. Inzwischen liegt uns die umfangreiche Urteilsbegründung vor.

Wir wollen die an dieser Entscheidung interessierten Personaldienstleister über die wesentlichen Auswirkungen für die geschäftliche Praxis informieren.

Am 2. Juni 2016 in Varrel bieten wir dazu einen halbtägigen Workshop an. Als Referenten konnten wir Herrn Rechtsanwalt Jan Schubel aus Hamburg gewinnen. Er hat langjährige Erfahrung zu der Thematik und wird zu möglichen Abwehrstrategien gegen Beitragsnachforderungen seitens der Rentenversichungsträger referieren.

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