Neue und geplante Mindestentgelte

1. Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
Die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen wurde am 22. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.01.2016 in Kraft.

ab 01.01.2016 13,50 EUR Ost
14,00 EUR West einschl. Berlin
ab 01.01.2017 14,60 EUR bundesweit einheitlich

 

2. Dachdeckerhandwerk
Die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk wurde am
22. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.01.2016 in Kraft.

ab 01.01.2016 12,05 EUR bundesweit einheitlich
ab 01.01.2017       12,25 EUR bundesweit einheitlich

 

3. Elektrohandwerk
Ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde am 13. November 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Folgende Mindestentgelte sollen ab 2016 gelten:

ab 01.01.2016 9,85 EUR Ost einschl. Berlin
10,35 EUR West
ab 01.01.2017 10,40 EUR Ost einschl. Berlin
10,65 EUR West
ab 01.01.2018 10,95 EUR bundesweit einheitlich   
ab 01.01.2019 11,40 EUR bundesweit einheitlich   

Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann rückwirkend ab 01.01.2016 in Kraft treten.

4. Gebäudereinigung
Bisher wurde der Antrag auf Erlass der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger noch nicht veröffentlicht. Folgende Mindestentgelte sollen ab 2016 gelten:

  ab 01.01.2016 ab 01.01.2017
Lohngruppe 1 8,70 EUR Ost
9,80 EUR West einschl. Berlin
9,05 EUR Ost
10,00 EUR West einschl. Berlin
Lohngruppe 6 11,10 EUR Ost
12,98 West einschl. Berlin
11,53 EUR Ost
13,25 EUR West einschl. Berlin

 

Eine Übersicht aller jetzigen und kommenden Mindestentgelte können unsere BV-Kunden im geschützten Kundenbereich herunterladen.