Neue Mindestlöhne für die Pflegebranche ab 1. Januar 2015

Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und am 31. Oktober 2017 außer Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgte am 28.11.2014 im Bundesanzeiger.

Die Mindestlöhne betragen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein:

ab 01.01.2015 9,40
ab 01.01.2016 9,75
ab 01.01.2017 10,20

 

Die Mindestlöhne betragen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sach-sen-Anhalt und Thüringen:

ab 01.01.2015 8,65
ab 01.01.2016 9,00
ab 01.01.2017 9,50

 

In der Verordnung sind weitere neue Regelungen enthalten, so z. B. zum betrieblichen und persönlichen Geltungs-/Anwendungsbereich und zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten.

In einem ausführlichen Rundschreiben erhalten unsere Beratungsvertragskunden dazu weitere Informationen und Praxistipps. Die Verordnung steht zum Download im Kundenbereich „Tarifverträge“ zur Verfügung.