Beratung

 

Beratung verstehen wir als „Komplettpaket“ für:

  • Führungskräfte in Personaldienstleistungsunternehmen und
  • Entscheidungsträger in Kundenunternehmen und Verwaltungen

Praxisorientierung bestimmt konsequent unsere Dienstleistung u. a. mit folgenden Schwerpunkten:

  • Fachlich einwandfrei recherchierte und aufbereitete Informationen zur Thematik „Arbeitnehmerüberlassung“
  • Allgemeines Arbeitsrecht, sofern Sachverhalte für die Zeitarbeitsbranche von besonderer praktischer Bedeutung sind
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, wo für die Zeitarbeit spezielle Regelungen gelten (z. B. regelmäßige Arbeitsstätte, Subsidiärhaftung) oder geringfügige Beschäftigung (Minijobber/Aushilfen/Studenten)
  • Ausführliche Formulierungsvorschläge, z. B. Inhalte und Klauseln in Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder Arbeitsverträgen für Zeitarbeitnehmer