Arbeitsgericht Leipzig entschied zugunsten BMW

Im BMW-Werk Leipzig dürfen auch weiterhin Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden.

Das entschied das Arbeitsgericht am heutigen Mittwoch für 33 von insgesamt 1.100 Zeitarbeitern.

Damit wird die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung durch das Leipziger Gericht ersetzt. Bis zum Juli verhandeln allerdings noch mehrere Kammern des Arbeitsgerichtes in zahlreichen Verfahren über die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern in der Leipziger Fabrik des Münchner Autobauers. Das Unternehmen hatte seine Klagen gegen die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats auf Beschäftigtengruppen aufgeteilt. Deshalb waren insgesamt neun parallele Verfahren eröffnet worden

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