Einsatz von LKW-Fahrern im Werkverkehr ab 26.11. 2011 zulässig!

Jahrzehntelang war es für die Zeitarbeitsfirmen verboten, Berufskraftfahrer im so genannten Werkverkehr einzusetzen. Einzige zulässige Ausnahme war deren Einsatz von längstens vier Wochen zu Zwecken der Krankheitsvertretung.

Heute, am 25. November 2011, ist im Bundesgesetzblatt unter anderem das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) veröffentlicht.

Die relevante gesetzestechnische Stellschraube unter § 1 Absatz 2 Nummer 3 GüKG lautet jetzt wie folgt:

„Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist."

Da dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, können ab dem 26. November 2011 uneingeschränkt Zeitarbeitnehmer als Kraftfahrer im Werkverkehr eingesetzt werden.